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BFH, 26.02.1998 - III R 66/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Revision wegen Fristversäumnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.06.1996 - X R 95/93
Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III R 66/97
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40).
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14
Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich …
Dem Kläger hätte es oblegen, die Tatsachen, aus welchen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Widerspruchsschreibens zur Post ergibt, vollständig vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO BFH, Beschluss vom 17.02.1987 - IV R 115/86; Urteil vom 21.02.1995 - VIII R 76/93; Beschluss vom 19.06.1996 - I R 13/96; Beschluss vom 26.02.1998 - III R 66/97; Beschluss vom 03.01.1995 - VII B 134/94 - jeweils juris). - BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04
Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle
Denn nach der Rechtsprechung des BFH erfordert der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231;… in BFH/NV 2004, 1285). - BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit
Es kann offen bleiben, ob der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl ihre Bevollmächtigte nicht durch Vorlage eines Postausgangsbuches oder einer sonstigen, zeitnah zu der angeblich rechtzeitigen Absendung der Beschwerdebegründung gefertigten schriftlichen Notiz über diesen Vorgang die zeitgerechte Absendung der Beschwerdebegründung nachgewiesen hat (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
- FG Sachsen, 30.09.2008 - 7 K 794/08
Versagung einer Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für …
Denn die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Antragsfrist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.02.1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; BFH-Beschluss vom 13.01.2004 VII B 127/03, BVH/NV 2004, 655).Hierzu hätte mitgeteilt werden müssen, von welcher Person, auf welche Weise und insbesondere zu welchem Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) die Postsendung mit dem Antrag zur Abholung bereit gelegt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.02.1998 III R 66/97 …und vom 13.01.2004 VII B 127/03 a.a.O.;… Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 110 Rn. 45 m.w.N.).
- BFH, 22.04.2004 - VII B 369/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Denn nach der Rechtsprechung des BFH erfordert der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231). - BFH, 17.05.2000 - I R 4/00
Unrichtige Bezeichnung des FG in Rechtsbehelfsbelehrung
Die Klägerin kann einen dahingehenden Vortrag auch nicht mehr nachschieben, da etwaige Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgebracht werden müssen (BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 50, m.w.N.) und diese Frist abgelaufen ist. - FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2009 - 2 K 1542/07
Darlegungsanforderungen hinsichtlich einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97 , BFH/NV 1998, 2131) sind die Tatsachen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe zur Post ergibt, detailliert anzugeben.Der BFH hat den Vortrag des Prozessbevollmächtigten im Verfahren III R 66/97 (Beschluss vom 26. Februar 1998, BFH/NV 1998, 2131), dieser habe den Brief in den Briefkasten eingeworfen, nicht ausreichen lassen, weil nicht dargelegt worden sei, in welchen Briefkasten der Brief eingeworfen worden sei.
- BFH, 13.01.2004 - VII B 127/03
Wiedereinsetzung: Verlust eines Schriftstücks bei der Postbeförderung
Bei Prozessbevollmächtigten ist außerdem die Schilderung der Fristenkontrolle sowie der Postausgangskontrolle nach Art und Umfang erforderlich (BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231). - BFH, 09.02.2006 - X B 138/05
NZB: Überraschungsentscheidung
Es kann offen bleiben, ob den Klägern wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 FGO) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl ihr Prozessbevollmächtigter nicht durch Vorlage eines Postausgangsbuches oder einer sonstigen, zeitnah zu der angeblich rechtzeitigen Absendung der Beschwerdebegründung gefertigten schriftlichen Notiz über diesen Vorgang die zeitgerechte Absendung der Beschwerdebegründung nachgewiesen hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231). - FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 2 K 1542/07
Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist bei angeblich rechtzeitiger Aufgabe …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 2131) sind die Tatsachen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe zur Post ergibt, detailliert anzugeben.Der BFH hat den Vortrag des Prozessbevollmächtigten im Verfahren III R 66/97 (Beschluss vom 26. Februar 1998, BFH/NV 1998, 2131), dieser habe den Brief in den Briefkasten eingeworfen, nicht ausreichen lassen, weil nicht dargelegt worden sei, in welchen Briefkasten der Brief eingeworfen worden sei.
- BFH, 29.10.2003 - V B 61/03
Wiedereinsetzung, Begründung
- BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung von …
- BFH, 09.02.2006 - X B 140/05
Klageantrag; Bindungswirkung
- BFH, 30.06.2004 - X R 42/02
Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein …
- BFH, 30.10.2001 - X B 55/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ablauf der Jahresfrist
- BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04
Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht